
Mit Probezeit wird im Arbeitsrecht die Zeit bezeichnet, in der Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen können (§ 622 Abs. 3 BGB). Die Probezeit darf maximal sechs Monate betragen. Nach dem Ende der Probezeit greifen dann die Kündigungsfristen des § 622 BGB. Sechs Monate nach Einstellung grei...
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